Antrag auf GdP Rechtsschutz
GdP Rechtsschutz – Ein entscheidender Vorteil gegenüber jeder privaten Rechtsschutz-Versicherung
Die besonderen Gefahren des Polizeiberufs erfordern einen speziellen Rechtsschutz. Dieser wird ohne Einschaltung einer Versicherung durch die GdP gewährt. Die Rechtsschutzleistung erstreckt sich auf Übernahme der Gerichtskosten und Übernahme der Kosten des Rechtsanwaltes.
Bei privaten Rechtsschutz-Versicherungen sind Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen.
Rechtsschutz wird bei privaten Anbietern dann ausgeschlossen, wenn der rechtliche Tatbestand vorsätzlich, bedingt vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Hierbei ist dann nicht entscheidend, ob die Tat tatsächlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde; der Tatvorwurf reicht bereits aus.
Dieser Umstand ist für das Berufsbild des Polizeibeamten einschneidend.
Bestimmte Straftaten bedingen geradezu Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, so z.B. Straftaten wie Körperverletzung im Amt, Vorteilsannahme oder andere Amtsdelikte.
Diesen entscheidenden Leistungseinschnitt kennt der Rechtsschutz der GdP gerade nicht!!!
Hier gibt es das Antragsformular als Download! Bei Bedarf mit z.B. Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung an folgende Anschrift versenden:
Gewerkschaft der Polizei
Daruper Straße 7
48653 Coesfeld