Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten als Sachbearbeiter nach „ZA“ nicht rechtswidrig
Ausarbeitung der Rechtsanwaltskanzlei
Burkhard-Neuhaus & Kollegen – Westring 23 – 44787 Bochum
Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten als Sachbearbeiter nach „ZA“ nicht rechtswidrig