Abweichung von Beurteilungsbeiträgen müssen nachvollziehbar begründet werden
Ausarbeitung der Rechtsanwaltskanzlei
Burkhard-Neuhaus & Kollegen – Westring 23 – 44787 Bochum
Abweichung von Beurteilungsbeiträgen müssen nachvollziehbar begründet werden